Notfall

Ihr Pferd hat ein medizinisches Problem, das nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann?

Wir sind für Sie und ihr Pferd da!

 

Was ist ein Notfall?

Eine akute Bedrohung für die Gesundheit, Lebensgefahr!

1. Lebensbedrohliche Erkrankungen:
• Kolik
• Schlundverstopfung
• Festliegen
• Atemnot

2. Unfälle:
• klaffende Wunden, Nageltritt
• starke Blutungen
• Lähmungen

3. Starke Schmerzen:
• Augenverletzungen
• Hufrehe
• hochgradige Lahmheit / fehlende Belastung

Notrufnummer

0811 99892910

Wie verhalte ich mich im Notfall?

RUHE BEWAHREN!

Situation erkennen und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Notruf tätigen:

WAS ist WANN, WIE und WO passiert.
1. Name des Anrufers und Pferdebesitzers, Nummer unter der Sie zu erreichen sind
2. Standort WO
3. Art der Erkrankung/Verletzung und Ausmaß WAS?
4. Seit WANN?
5. Verhalten des Pferdes, werden Helfer benötigt (Feuerwehr, …)
6. Wurde schon Erste Hilfe geleistet oder war schon ein anderer Tierarzt da (Prämedikation?)
7. Sind noch andere Pferde betroffen?

Wir sind eine Klinik, die außerhalb der Sprechstunden, immer für Notdienste einsatzbereit ist. Das bedeutet für uns eine zusätzliche Herausforderung, organisatorisch, personell und finanziell. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber am 14.2.2020 eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verabschiedet. An diese Regelung muss sich jeder praktizierende Tierarzt halten.
Daher sind auch wir gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro netto sowie eine Extrafahrt zu berechnen. Zusätzlich müssen alle tierärztlichen Leistungen im Notdienst zum 2 – 4-fachen Satz der GOT berechnet werden.

Die Notdienstzeiten im Sinne des Gesetzes sind:
• täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
• von freitags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
• von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
Außerhalb dieser Zeiten wird, auch wenn Sie als Notfall zu uns kommen, keine Notdienstgebühr erhoben und in der Regel zum 2-fachen Satz der GOT abgerechnet.

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass für Behandlungen, die sich auch in die normale Sprechstunde verlegen lassen, der Notdienst nicht da ist.

Mehr Informationen über die Notdienst-GOT entnehmen Sie, bitte der Seite der Bundestierärztekammer.