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Das Viehkaufrecht - ein Opfer der großen Schuldrechtsreform.
Deutschland hat (bekanntlich) im bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 481 bis 492 BGB) sowie in der Verordnung betreffend die Hauptmängel- und Gewährsfristen beim Viehhandel vom 27.03.1899 (sogenannte Kaiserliche Verordnung) sowie im Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 23 Ziffer.2 c GVG) Sonderregelungen für den Viehkauf geschaffen, was die Gewährleistungsansprüche sowie die generelle sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichtsbarkeit in erster Instanz betrifft.
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Verordnung "Bestandsbuch")
Am 21. August 2001 wurde die Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und
zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 10. August 2001
im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2131) verkündet. Die Verordnung tritt am Montag,
den 24. September 2001 in Kraft.
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Check-Liste für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen im In- und Ausland
G. Keller 12/01.
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Informationen zum Bestandsbuch des Bayrischen
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