 |
| 1. |
Allgemeines
Sie haben eine Einladung / Startgenehmigung zu einer internationalen Veranstaltung erhalten. Bitte beachten Sie, dass Internationale Veranstaltungen gemäß den Bestimmungen der jeweiligen FEI-Reglements durchgeführt werden. Jeder Teilnehmer unterwirft sich mit der Nennungsabgabe diesen Bestimmungen und den besonderen Bestimmungen der Ausschreibung. Die FEI-Reglements sind bei Bedarf im FN-Verlag erhältlich.
Bereiten Sie Ihren Start anhand der n.a. Check-Liste vor und wenden Sie sich bei eventuellen Fragen an die LK-Bayern bzw. an die FN. |
| 2. |
Was heißt denn eigentlich?
| Erläuterung
der Abkürzungen |
| CI-W |
internationales Turnier mit Weltcup-Qualifikation |
| CIO |
offizielles internationales Turnier |
| CSI |
internationales Springturnier |
| CSIV |
internationales „Veteranen“ – Springturnier |
| CDI |
internationales
Dressurturnier |
| CAI |
internationales Fahrturnier |
| CCI |
internationales
Vielseitigkeitsturnier (GV) |
| CIC |
internationales Vielseitigkeitsturnier (V) |
| CEI |
internationales Distanzturnier |
| CRI |
internationales Reiningturnier |
| CVI |
internationales Voltigierturnier |
| CHI |
internationales Reitturnier (mehrere Disziplinen) |
| . |
| Zusatzbezeichnungen: |
| Y |
Junge Reiter |
| J |
Junioren |
| P |
Pony |
| N |
National |
| . |
|
| 3. |
FEI-Pass ja oder nein?!
Art. 139.1 des Veterinärreglements sagt:
Jedes für eine Prüfung beiCCNs, CICs*/** CNs, CDIs*, CDIs**, CDIYJPs, CSIs Kat. C und CCIs*, CSI.Y.J.P.CH.Vs Kat.B im Ausland und jedes für CICs***, CCIs**/***/****, CCIOs, CDIs***, CSIs Kat. A & B und CSI.J.Y.Ch.KP.Vs Kat. A, CIOs, Championate, regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes sein.
Das heißt, ein FEI-Pass ist erforderlich:
a. Generell für jedes Pferd / Pony, das von einem deutschen Teilnehmer im
Ausland gestartet werden soll !!!!!
b. Für jedes Pferd /
Pony, das von einem deutschen Teilnehmer in Deutschland
- an einem
CSI (Springen) Kat A + B, oder
- an einem CSI-J-Y-P (Springen) Kat A oder
- an einem CIC* * *, CCI* * / * * */ * * * *, CCIO gestartet werden soll.
Art. 139.2 des Veterinärreglements sagt:
Pferde, die an CNs, CDIs*, CDIs**, CDIYJPs, CSIs Kat. C und CSI.Y.J.P.Ch.Vs Kat. B im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen korrekt als Turnierpferde eingetragen, identifizierbar und im Besitz eines gültigen Impfpasses sein.
Das heißt, kein FEI-Pass ist erforderlich (es genügt der Equiden-Pass)
a. Für Dressurpferde / -Ponys deutscher Teilnehmer, die
in Deutschland an
- einem internationalen Dressurturnier (CDI*/**) oder
- einem internationalen Dressurturnier für Junioren, Junge Reiter bzw. Ponyreiter
(CDI-J-Y-P) teilnehmen
b. Für Springpferde / Ponys deutscher Teilnehmer, die
in Deutschland an
- einem CSI Kat C oder
- einem CSI-J-Y-P Kat B teilnehmen.
c. Für Vielseitigkeitspferde / Ponys deutscher
Teilnehmer, die in Deutschland an einem CIC */** oder einem CCI * teilnehmen |
| 5. |
Was brauche ich noch?
a. Gesundheitsbescheinigung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigung für den Transport zu Veranstaltungen im Ausland, zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d.h. vor dem Aufstallen bereitzuhalten.
Deutsche Reiter, die an einem internationalen Turnier im Ausland teilnehmen, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gem. des
Muster des Anhangs B der EU-Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung, die vom für den Heimatstall zuständigen Amtstierarzt zu erstellen ist. Die Kontrolle der Bescheinigung am Veranstaltungsort obliegt nicht dem FEI-Tierarzt, sondern dem dortigen Amtstierarzt, der seinerseits die Seuchenfreiheit am Veranstaltungsort für den Rücktransport zu attestieren hat. Wird die Gesundheitsbescheinigung vom Amtstierarzt am Veranstaltungsort nicht eigens verlangt / eingesehen, ist dies kein Indiz für deren Überflüssigkeit !
Vordruck ist beim BRFV Tel: 089 9269 67 252 oder beim Amtstierarzt erhältlich
In einigen Ländern (z.B. Polen, Ungarn, Tschech.Rep., Russland) gelten andere Bestimmungen. Informieren Sie sich bitte unbedingt frühzeitig über diese Bestimmungen bei Ihrem Amtstierarzt, einer Spedition oder direkt beim Veranstalter. Auf Wunsch teilt auch die FN gerne Adressen von sachkundigen Speditionen mit.
b. Impfnachweis
Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)
Von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, ist zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 21 Tage und höchstens 92 Tage betragen. Außerdem muss nach jeweils 12 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen.
Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht: Häufig werden vom Hersteller und den nationalen Veterinärbehörden Wiederholungsimpfungen in kürzeren Abständen als alle 12 Monate empfohlen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können auf dem Turnier bis zu 500 SFr. kosten und sind u.U. mit der Verweigerung eines Starts verbunden
d. Internationale Meßbescheinigung für Ponys
Für Ponys, die an internationalen Veranstaltungen CSIP, CDIP, CCIP teilnehmen, ist generell eine internationale Meßbescheinigung mitzuführen.
Informationen für die Ausstellung der Meßbescheinigung erteilt:
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Abt. JUGEND
Tel: 02581 6362 210
Meßbeauftragter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist für den Bereich Süddeutschland:
Dr. med.vet. Michael Zeitelhack
Graf-Lehndorff-Str. 36
81929 München
Tel: 089 / 9908506
e. Aufstallung und Veterinär-Inspektion
Gem. dem FEI-Reglement müssen Pferde / Ponys auf einem Internationalen Turnier auf dem Veranstaltergelände eingestallt werden und dürfen dieses auch während der Veranstaltung ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen.
Eine Inspektion aller Pferde / Ponys findet meist am Vortag des Veranstaltungsbeginns statt. Einzelheiten / Zeitplan regelt die Ausschreibung. Pferde / Ponys werden möglichst eingeflochten, ohne Decken und Bandagen auf Trense gezäumt, von den Teilnehmern selbst vorgestellt. Zur Inspektion sind
FEI-Pass (Equidenpass) und Gesundheitsbescheinigung mitzubringen. Reitkleidung ist nicht vorgeschrieben, jedoch versteht sich eine saubere und zweckmäßige Kleidung von selbst. |
| 6. |
Sonderregelung Schweiz
(1) Zollrechtliche Bedingungen für die vorübergehende Einfuhr von Pferden:
a. mittels CARNET ATA: erhältlich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Nachteil: sehr umständliches Verfahren mit Bürgschaftshinterlegung; die Bearbeiter bei den IHK`s kennen sich oftmals in den Bestimmungen selbst nicht aus.
Vorteil: Grenzübertritt auch ausserhalb der Abfertigungszeiten der Zollämter möglich. CARNET ATA gilt ein Jahr und ermöglicht so einen mehrfachen Grenzübertritt.
b. mit Freipassabfertigung:
Aus- und Wiedereinfuhr mit Freipass ist beim Grenzübertritts-Zollamt zu beantragen. Zur Identifizierung ist der FEI- oder Equidenpass erforderlich. Es sind 500 SFr zu hinterlegen. Besondere
Einfuhrbewilligung und grenztierärztliche Untersuchung sind in der Regel nicht
notwendig.
Nachteil dieser Regelung: Eine Abfertigung ist nur während der Öffnungszeiten des Zollamtes möglich , d.h. Einreise und/oder Ausreise am Samstag/Sonntag nicht möglich..
Auskünfte erteilt das schweizerische Zollamt Basel Tel: 0041 61 287 11 41
oder internationale Pferdespeditionen
(2) Grenztierärztliche Untersuchung
Gem. den Einfuhrbedingungen für Tiere der Pferdegattung 00/07a A3 v. 20.01.00 (rev.16.11.00) ist die vorübergehende Einfuhr von Pferden ausländischer Herkunft die sich mindestens während der letzten 40 Tage vor dem Grenzübertritt nach der Schweiz in einem EWR-Mitgliedstaat befunden haben, ohne Bewilligung, ohne grenztierärztliche Untersuchung und ohne Gesundheitszeugnis zulässig. |
| 7. |
Und noch was.....
Nennngen für internationale Veranstaltungen müssen über die FN / das DOKR abgegeben werden. Je nach Regelung übernimmt das die Landeskommission ( in der Regel für CSI-C-Turniere) Sollten Sie nicht an den Start gehen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit der LK dem DOKR (Tel: 02582 / 6362162 oder 6362172) und dem Veranstalter in Verbindung. Bei nicht oder zu spät abgemeldeten Reitern drohen von Seiten der FEI Sanktionen.
Bei kurzfristiger Absage ist ein ärztliches bzw. tierärztliches Attest vorzulegen.
Falls kein offizieller Mannschaftsführer eingeteilt ist, so bringen Sie in jedem Falle signierte Ergebnislisten mit und reichen Sie diese im Hinblick auf die Erfolgsanrechnung über die LK bei der FN ein. |
| 8. |
Besondere Bestimmungen
Für Vielseitigkeits-Turniere im Ausland muss ein Startantrag gestellt werden. Dieser muss acht Wochen vor dem Turnier beim DOKR vorliegen. Vordrucke erhalten Sie beim DOKR (Tel 02581 / 6362172) |
|